Architekten: Kein Haus von der Stange

Sie wollen kein Haus von der Stange? Dann könnte Ihnen ein Architekt helfen, Ihr Traumhaus nach Ihren Vorstellungen zu konzipieren und zu realisieren. Ein guter Architekt liefert Ihnen dabei mehr als einen gezeichneten Entwurf: Er plant mit Ihnen gemeinsam das Bauvorhaben, unterstützt Sie bei der Vergabe der Aufträge und überwacht später den Fortgang auf der Baustelle.

Entsprechend sorgfältig sollten Sie Ihren Architekten auswählen. Fragen Sie Freunde und Bekannte, ob sie Ihnen einen guten Architekten empfehlen können. Ist dies nicht der Fall, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als einen zu suchen. Lassen Sie sich dafür einige Objekte ausgewählter Architekten zeigen und prüfen Sie, ob Baustil und der persönliche Eindruck des Architekten mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen.

Wenn Sie sich an einen Architekten wenden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, nach welchen Regelungen dieser sein Honorar berechnet. Architekten rechnen ihre Leistungen nach der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Die HOAI unterscheidet Grundleistungen und besondere Leistungen. Diese Grundleistungen werden in 9 Leistungsphasen zusammengefasst, die dann das Gesamthonorar ergeben. Um Teilleistungen quantifizieren zu können, ist jeder dieser Leistungsphasen ein bestimmter Prozentsatz des Gesamthonorars zugeordnet.

Sie können den Architekten mit allen oder nur einem Teil dieser Leistungen beauftragen und auf diese Weise die Kosten beeinflussen:

  • Grundlagenermittlung 3%
  • Vorplanung 7%
  • Entwurfsplanung 11%
  • Genehmigungsplanung 6%
  • Ausführungsplanung 25%
  • Vorbereitung der Vergabe 10%
  • Mitwirkung bei der Vergabe 4%
  • Objektüberwachung 31%
  • Objektbetreuung und Dokumentation 3%

Die HOAI beziffert Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Honorarzonen. Die Einteilung in Honorarzonen richtet sich nach den Planungserfordernissen von I (sehr gering) bis V (sehr hoch). Wird nichts besonderes vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den Mindestsätzen. Übrigens gilt dies ebenso, wenn der Architektenvertrag mündlich abgeschlossen wird. Mehrleistungen, die vom Bauherren in Auftrag gegeben werden können, sind durch Mehrkosten zu begleichen.

Klären Sie die maximal möglichen Gesamtkosten und erkundigen Sie sich, mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen. Zu Nebenkosten gehören z.B. Kosten für die Unterhaltung eines Baustellenbüros, Fotokopierkosten oder Portokosten. Die Erstattung solcher Nebenkosten kann ausgeschlossen werden – beachten Sie aber, dass Sie dies gesondert vereinbaren müssen.

Generell empfehlenswert ist es, Verträge mit Architekten abzuschließen, die einer Architektenkammer angehören. Dies soll sicherstellen, das bestimmte Standards eingehalten werden.

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